Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verpflichtet den Betreiber einer Heizöltankanlage zur ständigen Überwachung der Dichtheit und Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtung der Anlage. Leckanzeigegeräte melden Leckagen ober- und unterhalb des Flüssigkeitsspiegels in Tankanlagen. Die jährliche Funktionskontrolle/Wartung durch sachkundiges Personal bzw. einen zugelassenen Fachbetrieb nach Wasserrecht sichert die Funktionsfähigkeit von Leckanzeigern.
Vakuum-Leckanzeigegerät
Innenleben eines Vakuum-Leckanzeigegerätes
Der Abschluß eines Wartungsvertrages erfüllt die Bedingung der erteilten Bauartzulassung, nach der die sicherungstechnischen Einrichtungen einer regelmäßigen und fachgerechten Überprüfung zu unterziehen sind.
Für weitere Informationen/Beratung stehen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.
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