Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verpflichtet den Betreiber einer Heizöltankanlage zur ständigen Überwachung der Dichtheit und Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtung der Anlage. Leckanzeigegeräte melden Leckagen ober- und unterhalb des Flüssigkeitsspiegels in Tankanlagen. Die jährliche Funktionskontrolle/Wartung durch sachkundiges Personal bzw. einen zugelassenen Fachbetrieb nach Wasserrecht sichert die Funktionsfähigkeit von Leckanzeigern.

Wartung

Vakuum-Leckanzeigegerät

Wartungr

Innenleben eines Vakuum-Leckanzeigegerätes

Prüfungsumfang – Vakuum-Leckanzeigegeräte
  • Feststellung des Unterdruckes im Überwachungsraum
  • Druckschalterprüfung
  • Ein- und Ausschaltpunkt der Unterdruckpumpe
  • Ein- und Ausschaltpunkt der Alarmgabe
  • Saughöhe der Unterdruckpumpe / Prüfung der Pumpenförderhöhe
  • Dichtheit der Pumpe sowie der Gesamtanlage
  • Prüfung des Zustandes der Saug-, Mess- und Ausblaseleitung
  • Feststellung der Funktions- und Betriebssicherheit des Leckanzeigegerätes
  • Erstellung eines Prüfberichtes
Prüfungsumfang – Flüssigkeitsleckanzeigegeräte
  • Überprüfung des Flüssigkeitsstandes im Leckbehälter
  • Feststellung der Dichtheit des Leckflüssigkeitsbehälters, der flüssigkeitsführenden Leitungen und Anschlüsse
  • Überprüfen des Leckbehälters auf Verunreinigungen
  • Absenken des Flüssigkeitsspiegels über den Prüfhahn am Tank zur Alarmfeststellung. Der Durchgang in Tank und Rohrleitung muss mindestens 0,5 Liter pro Minute betragen. Rückfüllung oder Erneuerung der durch die Prüfung verursachten Fehlmenge.
  • Überprüfen des Stromanschlusses auf Vorschriftsmäßigkeit, d. h. er darf nicht abschaltbar sein damit die permanente Überwachung gewährleistet ist.
  • Feststellung der Funktions- und Betriebssicherheit des Leckanzeigegerätes
  • Erstellen eines Prüfberichtes
Weiterhin werden die Armaturen, Leitungen, Beschilderung und der Domschacht kontrolliert:
  • Überprüfung des Domschachtes auf Wasser/Schlamm
  • Grenzwertgeberprüfung
  • Prüfen der Entlüftungsleitung auf Vorschriftsmäßigkeit
  • Leitungen von Leckanzeiger zum Überwachungsraum auf Knick- und Quetschgefahr überprüfen

Der Abschluß eines Wartungsvertrages erfüllt die Bedingung der erteilten Bauartzulassung, nach der die sicherungstechnischen Einrichtungen einer regelmäßigen und fachgerechten Überprüfung zu unterziehen sind.

Für weitere Informationen/Beratung stehen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.

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