Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Service der Firma
trm tankservice rhein-mosel GmbH

1. Die Wartungen werden möglichst nach vorheriger Ankündigung durchgeführt. Dies kann auch in Verbindung mit der Behebung einer Störung erfolgen. Die Service-Leistungen der trm tankservice rhein-mosel GmbH sind im Leistungsverzeichnis festgelegt. Alle dort genannten Leistungen und die damit zusammenhängenden Lohn-, Fahrt- und Nebenkosten sind mit der Zahlung der Service-Gebühr abgegolten. Die Lieferung von Ersatz- und Austauschteilen erfolgt jedoch gegen Bezahlung.

2. Es steht der trm tankservice rhein-mosel GmbH frei, nach Feststellung des technischen Zustandes der zu wartenden Anlage von diesem Vertrag bei der ersten Wartung zurückzutreten.

3. Die im Rahmen dieses Vertrages von trm tankservice rhein-mosel GmbH zu erbringenden Leistungen schließen nicht ein die Behebung von Störungen und Schäden, die infolge unsachgemäßer Bedienung, Einwirkung Dritter, höherer Gewalt oder infolge sonstiger Umstände, auf die trm tankservice rhein-mosel GmbH keinen Einfluß hat (z. Bsp.: Stromunterbrechung, Frostschäden, falsch eingestellte Zeituhren oder Thermostate, Mängel am Heizkessel, Brennstoffmangel, defekte Sicherungen u. ä.) eingetreten sind.

4. Offensichtliche Mängel der durchgeführten Arbeiten hat der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach deren Durchführung, nicht erkennbare Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung trm tankservice rhein-mosel GmbH schriftlich mitzuteilen. Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge werden wir eine Nachbesserung vornehmen. Schlägt die Nachbesserung fehl, hat der Kunde das Recht nach seiner Wahl, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

5. Mit Ausnahme der Schadensersatzansprüche wegen zugesicherter Eigenschaften sind alle Schadensersatzansprüche (z. Bsp.: aus Verzug, Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsverhandlungen, positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung) des Kunden, der Nichtkaufmann ist, sowohl gegen uns als auch gegen unsere gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten sowie Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vorgenannter Personen. Bei Verzug oder Unmöglichkeit haften wir auch für Fahrlässigkeit, jedoch nur in Höhe der Mehraufwendungen für eine Ersatzvornahme.

Gegenüber Kaufleuten haften wir auch nicht bei grober Fahrlässigkeit unserer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen, sofern nicht eine wesentliche Pflicht verletzt wird; unsere Haftung ist außerdem begrenzt auf den Ersatz unmittelbarer Personen- oder Sachschäden (nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn o. ä.). Soweit wir für grobe Fahrlässigkeit einzustehen haben, ist unsere Haftung begrenzt auf die Höhe der Deckungssumme unserer Haftpflichtversicherung, bei Verzug und Unmöglichkeit darüber hinaus begrenzt auf die Höhe der Mehraufwendungen für einen Deckungskauf oder eine Ersatzvornahme.

6. trm tankservice rhein-mosel GmbH haftet nicht für Mängel oder Schäden, die auf einem dem Kunden zuzurechnenden Umstand beruhen, insbesondere darauf, dass einer der in Ziff. 3 aufgeführten Fälle vorliegt oder dass eine Störung auf Wunsch des Kunden nur provisorisch behoben wurde.

Durch einen Eingriff (z. Bsp.: durch änderungen, Instandsetzungsarbeiten) des Kunden oder eines Dritten in die von trm tankservice rhein-mosel GmbH erbrachte Leistung wird die Haftung von trm tankservice rhein-mosel GmbH für alle daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Dies gilt nicht, wenn der Eingriff sachgemäß und entweder mit vorheriger Zustimmung von trm tankservice rhein-mosel GmbH oder, falls eine Nachbesserung durch trm tankservice rhein-mosel GmbH trotz sofortiger Verständigung nicht rechtzeitig erfolgen konnte, in einem dringenden Fall der Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr eines unverhältnismäßig großen Schadens vorgenommen wurde.

7. Sämtliche Rechnungen sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug zu begleichen. Bei der Hergabe von Schecks gilt erst die vollständige Einlösung als endgültige Zahlung. Von Kaufleuten kann trm tankservice rhein-mosel GmbH, unbeschadet ihrer sonstigen Rechte, nach Fälligkeit Verzugszinsen in handelsüblicher Höhe verlangen.

8. trm tankservice rhein-mosel GmbH ist berechtigt, die Durchführung der von ihr nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen einem fachlich geeigneten Dritten zu übertragen.

9. Gerichtsstand, auch in Wechsel- und Schecksachen, ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist oder die sonstigen Voraussetzungen des ยง 38 ZPO vorliegen, Koblenz. änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Die Unwirksamkeit eines Teils der vorstehenden Bedingungen ist auf die Gültigkeit des sonstigen Inhalts ohne Einfluß. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein, verpflichten sich die Vertragspartner, diese Bedingung durch eine rechtswirksame Klausel zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Erfolg der ursprünglich vorgesehenen Klausel in den Grenzen des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen soweit wie möglich entspricht.

10. Im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung anfallende, personenbezogene Daten werden bei uns gespeichert.