Heizöl ist wassergefährdend. Eine Faustregel besagt, dass 1 Liter Heizöl ca. 1.000.000 Liter Wasser verunreinigt. Eine sachgerechte Lagerung ist im Sinne der Umwelt sowie zum Schutz des Tankbetreibers zwingend erforderlich.
Daher sollten Heizöltanks in turnusgemäßen Abständen (alle fünf Jahre) einer Überprüfung unterzogen werden. Etwaige Mängel oder gar Schäden an der Tankanlage können so frühzeitig festgestellt und beseitigt werden.
Neben dem/den Tank(s) selbst ist der Tankauffangraum ein wichtiger Teil der ordnungsgemäßen Heizöllagerung. Er muss im Havariefall ausgetretenes Medium zurückhalten, d. h. er muss öldicht sein. Setzrisse im Mauerwerk, schadhafte oder gar fehlende Schutzanstriche gefährden die Schutzfunktion des Tankauffangraumes.
Unterirdische Tankanlagen müssen doppelwandig, d. h. sie müssen überwacht sein, da hier kein Auffangraum vorhanden ist, welcher im Schadensfall verhindert, dass austretendes Heizöl ins Erdreich eindringt. Die Überwachungseinrichtungen bedürfen der regelmäßigen Wartung damit sie im Falle eines Tanklecks ihre Warnfunktion erfüllen können.